RAUCH & WÄRMEABZUGSANLAGEN / RWA

Um Flucht- und Rettungswege freihalten zu können müssen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Brandfall zu jeder Zeit schnell und einwandfrei auslösen. Um die Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewähren unterliegen dieser einer Wartungs- und Instandhaltungspflicht. Wie wichtig dies ist, spiegelt sich auch darin wieder, dass die Vorgabe in verschiedenen Bauvorschriften, bauaufsichtlichen Zulassungen der einzelnen Geräte bzw. Anlagen und in Normen wiederholt. Im Folgenden ein paar Beispiele:

Musterbauordnung (MBO)
Musterprüfverordnung (MPrüfVO)
Technische Prüfverordnung – TprüfVO
DIN 18232 Teil 2
DIN EN 12101 Teil 2 und
VdS/CEA- Richtlinie 4020
Nicht zu vergessen sind die jeweiligen Herstellerangaben und die individuellen bauaufsichtlichen Zulassungsbescheide des DIBt.

Damit die Einsatzfähigkeit von Rauch- Wärmeabzugsanlagen gewährleistet ist, müssen sie einmal jährlich von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden.

Leistungsumfang
Prüfung, Wartung, Instandhaltung, Beratung, Verkauf und Montage von Neuanlagen, sowohl natürlichen, als auch maschinellen Rauch- Wärmeabzugsanlagen

elektrische RWA
pneumatische RWA
Pyrotechnische RWA